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falsche Widerrufsbelehrung und Rechtsfolgen in einem Darlehensvertrag, OLG Düsseldorf v. 17.1.2013, 6 U 64/12

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17. Januar 2013, 6 U 64/12 klare Vorgaben zu der Rückabwicklung von Darlehensverträgen nach erfolgreichem Widerruf gemacht.

 

Danach entsteht bei erfolgreichem Widerruf ein Rückgewährschuldverhältnis. Die Bank kann Erstattung  der ursprünglichen Valuta nebst marktüblicher Verzinsung verlangen, der Kunde  Erstattung aller Annuitäten nebst einer Verzinsung darauf in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatz.

 

Dies führt bei entsprechenden Aufrechnungserklärungen (diese sind erforderlich, weil sich die Ansprüche nur in einem Gegenseitigkeitsverhältnis gegenüberstehen) dazu, dass der Kunde nur noch die Restvaluta erstatten muss, reduziert um seine Zinsansprüche. Diese können durchaus fünfstellige Beträge erreichen. Darüber hinaus steht dem Verbraucher auch die Differenz zwischen dem Marktzins und dem vertraglich vereinbarten Zinssatz zu, was sich durch  die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank für das Neukreditgeschäft deutscher Banken verifizieren lässt.

Da in der Zeit von 2002-2009, als die ersten Entscheidungen zu den Widerrufsbelehrungen durch den BGH ergingen, etliche Verträge falsche Widerrufsbelehrungen enthalten, lohnt es sich immer, den Vertrag überprüfen zu lassen. Auch danach lassen sich noch immer falsche Widerrufsbelehrungen feststellen.

 

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