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Wenn ein Arbeitnehmer stirbt und zum Zeitpunkt des Todes noch Anspruch auf Urlaub hatte, können die Erben dafür eine finanzielle Vergütung einfordern, so der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bezüglich zweier Fälle aus Wuppertal unter den gerichtlichen Aktenzeichen C-569/16 und C-570/16. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese beiden Fälle an den EuGh verwiesen.
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