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Besitzen auch Sie Anteile bei Deltoton GmbH ? möchten Sie sich von dieser Beteiligung lösen, weil Sie die laufenden Zahlungen nicht mehr bedienen wollen? Im Rahmen der Vertretung eines Mandanten vor dem Landgericht Würzburg wurde uns durch die Kammer und den gegnerischen Rechtsanwalt mitgeteilt, dass der Verkehrswert der Anteile sich heute geschätzt nur noch auf circa 20 % der bisherigen Einzahlungen beläuft. Dies habe sich unter anderem durch die Einholung von Sachverständigengutachten in streitig entschiedenen Verfahren ergeben.
Nun sind die Einwände der Gesellschaft gegen die Ausübung von Gestaltungsrechten des Anteilszeichners (Kündigung, Anfechtung, Widerruf) offenbar immer dieselben: Schadensersatzansprüche bestünden nicht, weil die Gesellschaft nichts mit dem Vermittler zu tun habe, im übrigen seien derartige Ansprüche auch lange verjährt, da die regelmäßige Verjährungsfrist seit 2002 nur noch 3 Jahre betrage.
Nun besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist,was Ihnen zumindest die Möglichkeit eröffnet, Ihr Auseinandersetzungsguthaben geltend zu machen und sich von der Verpflichtung laufender Zahlungen zu lösen. Prüfen Sie daher dringend Ihre Verträge. Selbstverständlichsind wir dabei gern behilflich.
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