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Zugang einer Kündigung bei Übergabe an Ehegatten? BAG 6 AZR 687/09

Am 14.4.2011 hatte das BAG über die Frage zu entscheiden, ob ein Ehegatte Empfangsbote für Willenserklärungen (hier eine Kündigung) ist (6 AZR 687/09). Diese Frage ist bei der Rechtzeitigkeit dafür entscheidend, ob beispielsweise bei der Übergabe einer Kündigung am letzten Tag einer Kündigungsfrist der Zugang am selben Tag oder erst dann vorliegt, wenn der Adressat die Kündigung von seinem Ehegatten ausgehändigt erhält.
 
Nach Auffassung des BAG ist das Arbeitsverhältnis der Parteien im entschiedenen Fall gemäß § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB nach Ablauf der Kündigungsfrist von einem Monat zum 29.02.2008 beendet worden, da das Kündigungsschreiben der Beklagten vom 31.01.2008 der Klägerin noch am selben Tag zugegangen ist. Nach der Verkehrsanschauung wäre der Ehemann der Klägerin bei der Übergabe des Kündigungsschreibens am Nachmittag des 31.01.2008 Empfangsbote. Dem stehe nicht entgegen, dass das Schreiben dem Ehemann der Klägerin an seinem Arbeitsplatz in einem Baumarkt und damit außer halb der Wohnung übergeben würde. Entscheidend sei, dass unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemanns in die gemeinsame Wohnung mit einer Weiterleitung des Kündigungsschreibens an die Klägerin noch am 31.01.2008 zu rechnen wäre.

Im streitgegenständlichen Fall war die Kündigung am letzten Tag des Monats dem Ehegatten übergeben worden und berief sich der Arbeitnehmer darauf, der Ehegatte habe die Kündigung erst am Tag danach ausgehändigt und begehrt ein zusätzliches Gehalt Vergütung.

 

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