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Zu unterscheiden ist zunächst zwischen den Ansprüchen, die zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen (die direkten Ansprüche aus den Wertpapieren) und Ansprüchen gegen die Bank (auf Schadensersatz).
Bei der Anmeldung der Ansprüche ist nach dem jeweiligen Emittenten zu unterscheiden. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Muttergesellschaft ist vor einem Gericht in New York anhängig, dasjenige über eine Tochtergesellschaft in Holland vor dem Insolvenzgericht in Amsterdam.
Es ist auf die richtige und insb. die rechtzeitige Anmeldung zu achten.
Zumeist sind die Wertpapiere durch die Citibank vertrieben worden. Hier kommen Schadensersatzansprüche dann in Betracht, wenn unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt worden ist. Es kommen Ansprüche aus Prospektfehlerhaftung und Beraterhaftung in Betracht und müssen gegenüber der jeweiligen ausgebenden Bank geltend gemacht werden.
In manchen Fällen wurde auf die Risiken nicht ausreichend hingewiesen und Angaben zum Emittenten verschleiert, um die Anleger zu täuschen. Die Beratungsbögen sind wichtige Bestandteile der Haftungsansprüche, da diese zT. widersprüchlich ausgefüllt worden sind (s.u.).
Es wurden ferner häufig nicht Provisionen und Kick-Back-Zahlungen erkennbar gemacht, was schon allein eine Haftung nach sich zieht (BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05). Sind Sie über die Höhe Vergütung der Bank aufgeklärt worden? Wenn nein, klicken Sie auf den link zu der Entscheidung des BGH vom 19.12.2006 und lesen die dazu ergangene Entscheidung nach.
Beratungsfehler kommen ferner bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur anleger- und anlagengerechten Beratung in Betracht. Haben auch Sie einen Beratungsbogen erhalten? Sind darin ebenfalls widersprüchliche Antworten angekreuzt?
Verfügten Sie zuvor über Wertpapiere dieser Risikoklasse? Ist sozusagen “alles auf ein Pferd gesetzt” worden oder sind Ihre Ersparnisse wohldurchdacht auf verschiedene Papiere verschiedener Emittenten verteilt worden?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir stehen selbstverständlich zu Ihrer Verfügung.
- Dr. Christian Keller im Januar 2009
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