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Gesellschaftsrecht: Urkundenprozess gegen Gesellschafter aus Titel gegen GbR

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden (Entscheid vom 17.11.2010 – Vf. 12-VI-09), dass die Zurückweisung einer Klage im Urkundenprozess als unstatthaft objektiv willkürlich ist, wenn aufgrund der Rechtskraft eines gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts erlassenen Vollstreckungsbescheides feststeht, dass ein Gesellschafter analog §§ 128,129 HGB für die Gesellschaftschuld haftet, soweit er keine persönlichen Einwendungen geltend machen kann.

Damit hat das Gericht die erleichterte Verfahrensführung gegen Gesellschafter eröffnet, wenn im Vorverfahren verabsäumt wurde, die Gesellschafter für die Gesellschaft zugleich mit in Anspruch zu nehmen.

 

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