Ihre Experten im deutsch-spanischen Erbrecht
Professionelle Rechtsberatung für Ihren Nachlass und Ihr Erbe auf Mallorca
Unsere Kooperation kombiniert das Beste aus zwei Welten – die deutsche Präzision und die spanische Leidenschaft. Wir verstehen die Feinheiten beider Rechtssysteme und navigieren Sie sicher durch die Komplexität deutsch-spanischer Erbschaften. Als Team aus spanischem Rechtsanwalt (Abogado) und deutschem Fachanwalt für Erbrecht bauen wir Ihnen eine erbrechtliche Brücke nach Mallorca. Bei uns bekommen Sie nicht nur juristische Ratschläge, sondern genau die Unterstützung, die Sie brauchen, um Ihre Erbangelegenheiten auf Mallorca sicher zu regeln. Neben unserer jahrelangen Erfahrung als Anwälte und Notar profitieren Sie zudem von unserem großen Netzwerk aus persönlichen Kontakten auf Mallorca.
Die Besonderheit unserer Kooperation
- Zwei Länder, ein Team
Ein spanischer Rechtsanwalt (Abogado) für Erbrecht vor Ort auf Mallorca sowie in Düsseldorf und ein Notar und Fachanwalt für Erbrecht in Mülhem/Ruhr – zusammen decken wir alle Facetten Ihres Erbfalls ab.
- Sprachliche und rechtliche Brückenbauer
Mit fließenden Sprachkenntnissen in Deutsch, Spanisch und Katalanisch meistern wir jede Sprachhürde und kommunizieren effektiv für Sie mit Behörden und Gerichten.
- Erbrechtliche Sicherheit ohne Grenzen
Dank unserer Kooperation aus zwei Spezialisten im Erbrecht haben Sie einen Ansprechpartner, der die Rechtslandschaft Spaniens und Deutschlands kennt und verbindet.
Dr. jur. Christian Keller
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Carlos Vázquez
Abogado, LL.M Münster
Erbrecht (deutsch-spanisch)
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Zivilprozessrecht
Unsere Leistungen im Spanischen und Deutschen Erbrecht
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Kenntnissen im europäischen Erbrecht. Ob Sie Unterstützung bei der Nachlassplanung, der Testamentserstellung oder der komplexen Erbschaftsabwicklung zwischen Deutschland und Mallorca benötigen – wir sind für Sie da.
- Umfassende Rechtsberatung
Jeder Fall ist einzigartig. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, von der Testamentserstellung bis zur Erbschaftsannahme, um Ihren spezifischen Anforderungen gerecht zu werden.
- Spezialisiert auf deutsch-spanisches Erbrecht
Unsere Anwälte haben nicht nur tiefgreifendes Wissen in beiden Rechtssystemen, sondern auch die praktische Erfahrung, die für Ihren Erbfall entscheidend ist.
- Persönliche Betreuung und Diskretion
Ihre individuellen Bedürfnisse stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen – persönlich, vertrauensvoll und verständlich.
- Erbvertrag mit Spanienbezug:
Wir schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch familiären Frieden, indem wir Erbverträge entwerfen, die Konflikte vermeiden und Ihre Wünsche respektieren.
- Testament mit Spanienbezug:
Wir erstellen Testamente, die darauf ausgelegt sind, dass Ihr Erbe genau so verwaltet wird, wie Sie es sich vorstellen – in beiden Ländern. Auch die Testamentsvollstreckung in Spanien gehört zu unseren Leistungen.
- Internationale Schenkungen:
Ob für Ihre Liebsten oder wohltätige Zwecke, eine Schenkung ist ein Zeichen der Wertschätzung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen steuereffizient und rechtskonform zu übertragen.
- Nachlassregelung für Immobilien oder Aktien in Spanien
Wir kümmern uns um Ihren Nachlass, als wäre es unser eigener, mit dem Ziel, die beste Lösung für Ihre Immobilien und Investitionen zu finden.
- Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis:
Wir navigieren Sie Schritt für Schritt durch die bürokratischen Prozesse, um die nötigen Dokumente für die internationale Anerkennung Ihrer Erbschaft zu sichern.
- Nachlassverfahren und Abwicklung von Erbschaften:
Ob streitig oder nicht-streitig, wir vertreten Ihre Interessen in allen Phasen des Verfahrens. Verlassen Sie sich auf unsere fachkundige Beratung und Verwaltungstätigkeiten, um Ihren Nachlass zu sichern.
Ihr nächster Schritt
Wir laden Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, erzählen Sie uns von Ihrer Situation und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Häufig gestellte Fragen – Erben in Spanien
Sie haben eine Immobilie auf Mallorca geerbt – ein Traum, der wahr wurde. Aber jetzt stehen Sie vor komplexen rechtlichen Herausforderungen, die mit einer Erbschaft in Spanien einhergehen?
Das Erben einer Immobilie auf Mallorca sollte ein Grund zur Freude sein, nicht der Beginn eines bürokratischen Albtraums. Als Erbe fühlen Sie sich überfordert von den undurchsichtigen Gesetzen, der unklaren Steuerlage, den sprachlichen Barrieren und dem spanischen Temperament? Ohne klare Antworten riskieren Sie nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch Ihren persönlichen Frieden.
- Unter welchen Umständen gilt spanisches Erbrecht für Deutsche?
Spanisches Erbrecht kann anwendbar sein, wenn der Verstorbene in Spanien ansässig war oder dort Vermögen besaß. Wir klären Sie über die komplexen Regelungen auf.
- Wie gestaltet sich die Erbschaftssteuer in Spanien?
Die Erbschaftssteuer in Spanien variiert je nach Region und Verwandtschaftsgrad. Unser Team erstellt für Sie eine optimierte Steuerstrategie.
- Kann ich meinen Nachlass auf Mallorca mit einem deutschen Testament regeln?
Ja, das ist möglich, doch es müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden. Wir helfen Ihnen, ein Testament zu erstellen, das in beiden Ländern anerkannt wird.
- Wer ist in Spanien erbberechtigt und gibt es Pflichtteile?
Die Erbberechtigung und Pflichtteilansprüche richten sich nach dem anwendbaren Recht. Wir informieren Sie detailliert über Ihre Rechte und Pflichten.
- Was muss ich bei einer Erbschaft mit Immobilien auf Mallorca beachten?
Bei Immobilien in Spanien müssen Sie sowohl das Erbrecht als auch steuerliche Aspekte beachten. Wir beraten Sie umfassend zu diesen Themen.
- Wann muss ich die spanische Erbschaftssteuer entrichten und wie wird sie berechnet?
Die Erbschaftssteuer in Spanien ist innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall zu entrichten. Die Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir gerne für Sie klären.
- Welche Dokumente benötige ich, um eine Erbschaft auf Mallorca anzutreten?
Typischerweise benötigen Sie einen gültigen Ausweis, das Testament, die Sterbeurkunde und Nachweise über das Vermögen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung.
- Wie kann ich sicherstellen, dass spanische Behörden eine Vollmacht nach dem Tod anerkennen?
Spanische Behörden erkennen in der Regel Vollmachten an, die notariell beglaubigt wurden. Wir stellen sicher, dass Ihre Dokumente allen Anforderungen entsprechen.
- Was ist die Funktion des Notars beim Erbfall in Spanien?
Anders als in Deutschland benötigt man in Spanien eine sogenannte Erbschaftsannahme (aceptación y adjudicación de herencia), die durch einen spanischen Notar erfolgt. Erst mit dieser Urkunde kann die Umschreibung einer Immobilie im Grundbuch erfolgen.